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Ausschreibung |
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| Art. 1 | Allgemeine Bestimmungen | zum Text |
| Art. 2 | Teilnehmer/Einschreibung | zum Text |
| Art. 3 | Gruppen- und Klasseneinteilung | zum Text |
| Art. 4 | Wertung | zum Text |
| Art. 5 | CUP-Endwertung | zum Text |
| Art. 6 | Siegerehrung/Preise | zum Text |
| Art. 7 | Sonstiges | zum Text |
| Anhang 1 | Partner des NAS-CUP | zu den Partnern |
| Anhang 2 | Wertungstabelle | zur Tabelle |
| Wertungsläufe | zu den Terminen |
| Art. 1 | Allgemeine Bestimmungen | zur Übersicht |
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Die sechs Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) schreiben für 2012 den Norddeutschen ADAC-Slalom-Cup (kurz NAS-CUP) aus. |
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Die Federführung liegt beim ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt zum Serienbetreuer |
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Der Serienausschreiber setzt zur Unterstützung der Federführung einen Koordinator ein. Dieser ist bevollmächtigt, die Interessen des Serienausschreibers bei den einzelnen Veranstaltungen wahrzunehmen. Der Koordinator ist angewiesen, den Veranstaltern in Vorbereitung der jeweiligen Veranstaltung hinsichtlich des NAS-Cup zu unterstützen und die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Ferner soll der Koordinator den Veranstalter beraten und Aufgaben koordinieren. Er wird vom Serienausschreiber zu jedem Wertungslauf entsandt. zum Koordinator Die Durchführung des NAS-Cup wurde vom DMSB unter der Reg.-Nr. __________ am _________ genehmigt. |
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Grundlagen der
Serie sind:
Die Auslegung der Ausschreibung und
evtl. Ausführungsbestimmungen bei den einzelnen Prädikatsläufen
in Bezug auf die vorliegenden Cup-Bestimmungen obliegt in letztendlicher Instanz dem Schiedsgericht,
das sich aus den für den Referenten für Wagensport der norddeutschen ADAC-Regional-Clubs
/-Gaue zusammensetzt. |
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Bewerber, Fahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und –Halter nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe abzusagen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. Bewerber
und Fahrer erklären mit Abgabe des Antrages auf Einschreibung und
Abgabe der Veranstaltungsnennung(en) den Verzicht auf Ansprüche
jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen
entstehen, und zwar gegen · die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, · die ADAC-Regionalclubs/-Gaue, den Promoter/Serienorganisator, · die Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, · Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, · den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und · die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen · die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge, · den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber und Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten
sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit
den Wettbewerben (Training und Wertungsläufen) entstehen, außer
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und
außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung(en) allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Der Teilnehmer am NAS-Cup erkennt an,
dass der Rechtsweg bei Entscheidungen des oben näher bezeichneten
Schiedsgerichtes oder dessen Beauftragten als Preisrichter im Sinne
des §661 BGB ausgeschlossen ist und aus Maßnahmen und
Entscheidungen dieses Schiedsgerichtes oder dessen Beauftragten keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden können
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei Sachschäden und
außer bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit für Schäden aus Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. |
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| Art.
2 |
Teilnehmer / Einschreibung | zur Übersicht |
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Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen sind alle Fahrer, die im Besitz der für die jeweilige Veranstaltung notwendigen Lizenz sind. Gewertet werden alle Teilnehmer, die eine gültige DMSB-Jahreslizenz besitzen und ADAC-Mitglied sind. |
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Weiterhin ist eine Einschreibung
mittels des in dieser Ausschreibung beigefügten Einschreibeformulars
erforderlich. Eine Einschreibung ist nur bis zum Ende der 2.
Veranstaltung möglich. |
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Mit der Einschreibung
wird eine Einschreibegebühr in Höhe von 50 € erhoben. Die
Einschreibegebühr ist per Scheck oder Überweisung an den ADAC
Niedersachsen / Sachsen-Anhalt zu senden. |
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Eine Einschreibung
wird gültig, wenn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene
Einschreibeformular und die Einschreibegebühr dem ADAC
Niedersachsen/Sachsen-Anhalt vorliegen. Alle Teilnehmer
bekommen - als Bestätigung der Einschreibung - einen NAS-CUP-Fahrerausweis
zugesandt. |
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Die Einschreibung für den NAS-Cup
ersetzt nicht die Nennung zu den Prädikatsläufen. |
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Zu den einzelnen
Wertungsläufen abgegebene Nennungen von Fahrern, die sich zum
NAS-CUP eingeschrieben haben, können vom Veranstalter, sofern
diesem die Nennung und das Nenngeld fristgerecht vorliegen, nur mit
vorheriger Zustimmung des Schiedsgerichts und sofern eine
Sportstrafe durch den DMSB ausgesprochen wurde, abgelehnt werden. |
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| Art.
3 |
Gruppen-/ Klasseneinteilung | zur Übersicht |
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Wertungspunkte können nur in den Gruppen G, H, FS, N und F erreicht werden. Punkte werden nur gemäß der vom Veranstalter gewählten und in der offiziellen Ergebnisliste veröffentlichten Klasseneinteilung vergeben. Vom federführenden Regionalclub wird nachträglich keine theoretische Klassenzusammenlegung bzw. Klassentrennung vorgenommen. |
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| Art. 4 | Wertung | zur Übersicht |
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Die Auswertung für den NAS-Cup erfolgt anhand der offiziellen Ergebnislisten. Die Auswertung wird vom federführenden ADAC-Regionalclub automatisch durchgeführt. Sie ist verbindlich und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Punktewertung für die einzelnen Veranstaltungen erfolgt anhand der Wertungstabelle im Anhang. Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer 0,2 Punkte pro hinter ihm platzierten, gestarteten Konkurrenten in der Klasse. Volle Punkte werden nur vergeben, wenn mindestens 3 Fahrer in der Klasse gestartet sind. Ist die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, halbieren sich die Punkte. Die am Cup teilnehmenden Fahrer rücken im für die Punktevergabe maßgeblichen Klassement der Veranstaltung nicht auf. Wird ein Wertungslauf vorzeitig abgebrochen, erfolgt eine Wertung für den NAS-Cup nur, wenn der Veranstalter eine Wertung erstellt. Bei Absage eines Wertungslaufes wird kein Ersatzlauf benannt. Die Verlegung einer in der Grundausschreibung aufgeführten Veranstaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Schiedsgerichtes und der Veröffentlichung des Prädikates durch den Veranstalter in der Ausschreibung. Bei Mehrfachstartern gilt die Regelung des DMSB-Slalom-Reglements. Für
die Teilnahme an Sonderläufen erfolgt keine Punktvergabe. |
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| Art. 5 | Endwertung | zur Übersicht | |||||||||||||||
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Gewertet werden bei 6 durchgeführten Veranstaltungen die 5 besten, bei 5 durchgeführten Veranstaltungen die 4 besten Ergebnisse, bei 4 durchgeführten Veranstaltungen die 3 besten Ergebnisse. Sieger des NAS-Cup ist der eingeschriebene Teilnehmer, der gleichgültig in welcher Klasse er gestartet ist, aus der Addition der einzelnen Wertungspunkte die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Nachfolgende Platzierungen ergeben sich aufgrund der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge. Teilnehmer, die nicht mindestens 4 Veranstaltungen zum NAS-Cup gefahren sind, erhalten keine Platzierung und sind somit nicht in Wertung. |
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Sollten Teilnehmer in der Addition (Endwertung) der jeweiligen Wertungspunkte die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, entscheidet über die bessere Platzierung im Gesamtklassement, die größere Anzahl an Klassensiegen, danach die größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für die Teilnehmer gewerteten Veranstaltungen. |
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Teilnehmer,
denen ein grob unsportliches Verhalten nachgewiesen wird, geahndet
mit einer Sportstrafe des DMSB-Sportgerichtes, werden nicht im Jahr 2012
gewertet. Andere Vorfälle werden durch Beschluss des
Schiedsgerichts entschieden. |
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| Art. 6 | Siegerehrung / Preise | zur Übersicht | |||||||||||||||
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Die Aushändigung der Pokale, Ehrenpreise und der Sportlerförderung an die Sieger und Platzierten erfolgt anlässlich der offiziellen Siegerehrung des NAS-CUP 2012 am Tag der letzten Prädikatsveranstaltung unmittelbar nach Ablauf der Protestfrist. Der Sieger des NAS-Cup und die Platzierten bis zum 10.Platz erhalten Pokale. Für die erfolgreichsten eingeschriebenen Fahrer werden folgende Geldpreise ausgegeben.
Ab dem 11. Platz erhalten alle gewerteten Teilnehmer eine Sportlerförderung in Höhe der Einschreibegebühr von € 50. Der Serienausschreiber behält sich vor, die Sportlerförderung/Geldpreise im Laufe des Jahres nach seinen Möglichkeiten zu erhöhen. |
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Zusätzlich werden unter allen Teilnehmern, die den NAS-CUP 2012 in Wertung beenden und bei der Siegerehrung anwesend sind Sachpreise verlost. Zur Zeit der Drucklegung dieser Ausschreibung stehen folgende Preise fest:
Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für alle Preisträger verbindlich. Preise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgesandt. Im
Falle eines schwebenden Protestes oder einer Berufung zum
Zeitpunkt der geplanten Siegerehrung wird die Siegerehrung bis zur
Entscheidung des Protestes oder Berufung ausgesetzt. |
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| Art. 7 | Sonstiges | zur Übersicht | |||||||||||||||
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Der NAS-CUP wird nur durchgeführt, wenn mindestens 15 gültige Einschreibungen vorliegen und mindestens 4 Prädikatsläufe durchgeführt werden. Im Falle einer Nichtdurchführung des NAS-CUP erhalten alle
eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zu 100 % erstattet. Informationen
zum NAS-Cup können auch im Internet unter |
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Allgemeiner Deutscher - Die Sportleiter der Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) - |
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