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Ausschreibung
2004 

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Art. 1 Allgemeine Bestimmungen   zum Text
Art. 2 Teilnehmer/Einschreibung zum Text
Art. 3 Gruppen- und Klasseneinteilung zum Text
Art. 4 Wertung zum Text
Art. 5 CUP-Endwertung zum Text
Art. 6 Siegerehrung/Preise zum Text
Art. 7 Sonstiges zum Text
     
Anhang 1 Partner des NAS-CUP zu den Partnern
Anhang 2 Wertungstabelle zur Tabelle


Art. 1 Allgemeine Bestimmungen zur Übersicht

Die sechs Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) schreiben für 2004 den Norddeutschen ADAC-Slalom-CUP (kurz NAS-CUP) aus.

Die Federführung bezüglich der Abwicklung des NAS-CUP 2002 liegt beim ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.  zum Serienbetreuer

Der Serienausschreiber setzt zur Unterstützung der Federführung einen Koordinator ein. Dieser ist bevollmächtigt, die Interessen des Serienausschreibers bei den einzelnen Veranstaltungen wahrzunehmen. Der Koordinator ist angewiesen, den Veranstaltern in Vorbereitung der jeweiligen Veranstaltung hinsichtlich des NAS-Cup zu untersützen und die notwendigen Unterlagen und Informationen zru Verfügung zu stellen. Ferner soll der Koordinator den Veranstalter beraten und AUfgaben koordinieren. Er wird vom Serienausschreiber zu jedem Wertungslauf entsandt. zum Koordinator

Die Durchführung des NAS-Cup wurde vom DMSB unter der Reg.-Nr. xxx/2004 im Feb-2004 genehmigt.

Grundlagen der Serie sind:
  • Internationales Sportgesetz  der FIA, einschl. Anhänge
  • Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB
  • DMSB-Slalom-Regelwerk
  • DMSB-Veranstaltungsregelwerk
  • DMSB-Umweltrichtlinien
  • DMSB-Dopingbestimmungen
  • vorliegende Ausschreibung einschl. Ergänzungen und Bulletins
  • Veranstalter-Ausschreibung einschl. Ergänzungen und Bulletins

Die Auslegung der Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen bei den einzelnen Prädikatsläufen in Bezug auf die vorliegenden CUP-Bestimmungen obliegt in letztlicher Instanz dem Schiedsgericht, das sich aus den für den Referenten für Wagensport der norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) zusammensetzt. 

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Regionalclubs/-Gaue, den Promotor/Serienorganisator, die Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor !) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Slalomwettbewerben (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer am NAS-Cup erkennt an, dass der Rechtsweg bei Entscheidungen des oben näher bezeichneten Schiedsgerichtes oder dessen Beauftragten als Preisrichter im Sinne des §661 BGB ausgeschlossen ist und aus Maßnahmen und Entscheidungen dieses Schiedsgerichtes oder dessen BEauftragten keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden können außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei Sachschäden und außer bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Art. 2
Teilnehmer / Einschreibung zur Übersicht

Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen sind alle Fahrer, die im Besitz der für die jeweilige Veranstaltung notwendigen Lizenz sind. Gewertet werdeb alle Teilnehmer, die eine gültige DMSB-Jahreslizenz (keine Veranstaltungslizenz !) für 2004 besitzen und ADAC/DMV-Mitglied sind.

Weiterhin ist eine Einschreibung mittels des in dieser Ausschreibung beigefügten Einschreibeformulars erforderlich. Eine Einschreibung ist nur bis zum Ende der 2. Veranstaltung möglich. 
Einschreibungen können auch noch bei der 2. Veranstaltung an den Serienkoordinator übergeben werden.

Mit der Einschreibung wird eine Einschreibegebühr in Höhe von 50 € erhoben. Die Einschreibegebühr ist per Scheck oder Überweisung an den ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt zu senden. 
Bankverbindung: BLZ 250 501 80 Sparkasse Hannover
Kto.-Nr. 340 126 66
Stichwort: NAS-CUP 2004 <Name>

Die Einschreibegebühr ist als Schutzgebühr zu verstehen und wird anläßlich der Siegerehrung des NAS-CUP an Fahrer, die in Wertung sind, im Rahmen der Fahrerförderung wieder ausgegeben.

Eine Einschreibung wird gültig, wenn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einschreibeformular und die Einschreibegebühr dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt vorliegen. Alle Teilnehmer bekommen  - als Bestätigung der Einschreibung - einen NAS-Cup-Fahrerausweis zugesandt.

Die Einschreibung für den NAS-Cup 2004 ersetzt nicht die Nennung zu den Prädikatsläufen.
Zu den einzelnen Wertungsläufen abgegebene Nennungen von Fahrern, die sich zum NAS-CUP eingeschrieben haben, können vom Veranstalter, sofern diesem die Nennung und das Nenngeld fristgerecht vorliegen, nur mit vorheriger Zustimmung des Schiedsgerichts und sofern eine Sportstrafe durch den DMSB ausgesprochen wurde, abgelehnt werden.

Art. 3
Gruppen-/ Klasseneinteilung zur Übersicht

Wertungspunkte können nur erreicht werden in den Gruppen N/DN, H, F, F2005 oder G.

Punkte werden nur gemäß der vom Veranstalter gewählten und in der offiziellen Ergebnisliste veröffentlichten Klasseneinteilung vergeben. Vom federführenden Regionalclub wird nachträglich keine theoretische Klassenzusammenlegung bzw. Klassentrennung vorgenommen.


Art. 4 Wertung zur Übersicht

Die Auswertung für den NAS-Cup erfolgt anhand der offiziellen Ergebnislisten. Die Auswertung wird vom federführenden ADAC-Regionalclub automatisch durchgeführt. Sie ist verbindlich und erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges.

Die Punktewertung für die einzelnen Veranstaltungen erfolgt anhand der Wertungstabelle im Anhang oder wenn diese nicht ausreicht nach der Formel:

Punkte=

Anzahl der Starter in der Klasse + 0,5 – Platz

x 1000

Anzahl der Starter in der Klasse

Bruchteile werden hierbei bis 0,4 nach unten; ab 0,5 nach oben gerundet. 
Punktberechtigt sind nur Fahrer die die Veranstaltung in Wertung beendet haben. Die am NAS-Cup teilnehmenden Fahrer rücken im für die Punktevergabe maßgeblichen Klassement der Veranstaltung NICHT auf.

Wird ein Wertungslauf vorzeitig abgebrochen, erfolgt eine Wertung für den NAS-Cup nur, wenn der Veranstalter eine Wertung erstellt. Bei Absage eines Wertungslaufes wird kein Ersatzlauf benannt. Die Verlegung einer in der Grundausschreibung aufgeführten Veranstaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Schiedsgerichtes und der Veröffentlichung des Prädikates durch den Veranstalter in der Ausschreibung.

Bei Mehrfachstartern gilt die Regelung des DMSB-Slalom-Reglements.

Für die Teilnahme an Sonderläufen erfolgt keine Punktvergabe.



Art. 5 Endwertung zur Übersicht

Gewertet werden bei 6 durchgeführten Veranstaltungen die 5 besten, bei 5 durchgeführten Veranstaltungen die 4 besten und bei 4 durchgeführten Veranstaltungen die 3 besten Ergebnisse. Sieger des NAS-CUP ist der eingeschriebene Teilnehmer, der, gleichgültig in welcher Klasse er gestartet ist, aus der Addition der einzelnen Wertungspunkte die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Nachfolgende Plazierungen ergeben sich aufgrund der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge. Teilnehmer, die nicht mindestens 3 Veranstaltungen zum NAS-CUP gefahren sind, erhalten keine Plazierung und sind somit nicht in der Wertung.

Sollten Teilnehmer in der Addition (Endwertung) der jeweiligen Wertungspunkte die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, entscheidet über die bessere Plazierung im Gesamtklassement, die größere Anzahl an Klassensiegen, danach die größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für die Teilnehmer gewerteten Veranstaltungen.

Wird ein Teilnehmer vom DMSB-Sportgericht rechtskräftig zu einer Verwarnung oder Geldstrafe verurteilt, kann der Teilnehmer vom Schiedsgericht des NAS-CUP von der NAS-CUP-Wertung ausgeschlossen werden. Ein Teilnehmer, der vom DMSB-Sportgericht suspendiert wurde, wird von der NAS-CUP-Wertung ausgeschlossen.

 

Art. 6 Siegerehrung / Preise zur Übersicht

Die Aushändigung der Pokale, Ehrenpreise und der Sportlerförderung an die Sieger und Plazierten erfolgt anläßlich der offiziellen Siegerehrung des NAS-CUP 2004 am Tag der letzten Prädikatsveranstaltung unmittelbar nach Ablauf der Protestfrist. 

Der Sieger des NAS-Cup und die Platzierten bis zum 10.Platz erhalten Pokale.

Für die erfolgreichsten eingeschriebenen Fahrer werden folgende Geldpreise ausgegeben.

Platz 1 = € 750 Platz 6 = € 200
Platz 2 = € 500 Platz 7 = € 200
Platz 3 = € 350 Platz 8 = € 200
Platz 4 = € 300 Platz 9 = € 200
Platz 5 = € 250 Platz 10 = € 200

Ab dem 11. Platz erhalten alle gewerteten Teilnehmer eine Sportlerförderung in Höhe der Einschreibegebühr von € 50. 

Der Serienausschreiber behält sich vor, die Sportlerförderung/Geldpreise im Laufe des Jahres nach seinen Möglichkeiten zu erhöhen.

Zusätzlich werden unter allen Teilnehmern, die den NAS-CUP 2004 in Wertung beenden und bei der Siegerehrung anwesend sind Sachpreise verlost. Zur Zeit der Drucklegung dieser Ausschreibung stehen folgende Preise fest:

  • AVON Renndienst Crew Knüttel 
    Warengutscheine im Gesamtwert von 1.000 EUR

  • Schmidt Revolution: einteiliger Radsatz im Wert bis 1.000 EUR
  • Böllhoff Verbindungstechnik GmbH: Prämie 500 EUR
  • Gerent-Rennsporttechnik Wertgutschein für Arbeits-/Dienstleistung im Wert von 300 EUR
  • VIBORG Reifencenter 
    Warengutscheine im Gesamtwert von 300 EUR
  • ADAC Sonderprämien in Höhe von mind. 1.000 EUR

Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für alle Preisträger verbindlich. Preise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgesandt.

Im Falle eines schwebenden Protestes oder einer Berufung zum Zeitpunkt der geplanten Siegerehrung wird die Siegerehrung bis zur Entscheidung des Protestes oder Berufung ausgesetzt.

Art. 7 Sonstiges zur Übersicht

Der NAS-CUP wird nur durchgeführt, wenn mindestens 15 gültige Einschreibungen vorliegen und mindestens 4 Prädikatsläufe durchgeführt werden.

Im Falle einer Nichtdurchführung des NAS-CUP erhalten alle eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zu 100 % erstattet.
Ein Anspruch auf eventuell angefallene Zinsen besteht nicht.

Informationen zum NAS-Cup können auch im Internet unter
www.NAS-CUP.de
abgerufen werden.

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