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Ausschreibung |
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| Art. 1 | Allgemeines zur Serie | zum Text | ||||||||||||
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| Art. 2 | Teilnehmer | zum Text | ||||||||||||
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| Art. 3 | Wertung | zum Text | ||||||||||||
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| Art. 4 | Siegerehrung, Preisverleihung | zum Text | ||||||||||||
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| Art. 5 | Besondere Bestimmungen | zum Text | ||||||||||||
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| Anhang 1 | Partner des NAS-CUP | zu den Partnern | ||||||||||||
| Anhang 2 | Wertungstabelle | zur Tabelle | ||||||||||||
| Art. 1 |
Allgemeines zur Serie |
zur Übersicht |
| 1.1 | Serienausrichter, -titel | |
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Die sechs Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) schreiben für 2002 den Norddeutschen ADAC-Slalom-CUP (kurz NAS-CUP) aus. |
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| 1.2 | Serienbetreuung | |
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Die Federführung bezüglich der Abwicklung des NAS-CUP 2002 liegt beim ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. zum Serienbetreuer |
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| 1.3 | Serienkoordinator | |
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Vom Serienausrichter wurde zur Unterstützung der Serienbetreuung Herr Eckehard Wolter zum Serienkoordinator berufen. Er steht den Teilnehmern, den Veranstaltern und den Vertretern der Industrie als Ansprechpartner in allen Belangen rund um den NAS-CUP zur Verfügung. zum K oordinator |
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| 1.4 | Offizielle Mitteilungen | |
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Neben dieser Ausschreibung werden offizielle Mitteilungen vom Serienbetreuer direkt verschickt bzw. per Aushang bei den einzelnen Wertungsläufen bekanntgegeben. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Publikation im Internet. www.NAS-CUP.de |
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| Art.
2 |
Teilnehmer |
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| 2.1 | Teilnahmeberechtigung | |
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Berechtigt zur Teilnahme am NAS-CUP 2002 sind alle ADAC oder DMV-Mitglieder, die im Besitz einer für die Prädikatsveranstaltungen gültigen DMSB-Fahrerlizenz sind und sich für die Wertung zum NAS-CUP 2002 eingeschrieben haben. |
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| 2.2 | Einschreibung | |
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Um für den NAS-CUP 2002 gewertet zu werden, ist eine Einschreibung mittels des dieser Ausschreibung beigefügten Einschreibeformulars oder über Internet erforderlich. Ausschreibugnen und Einschreibeformulare sind auch bei der Serienbetreuung oder beim Serienkoordinator erhältlich. Eine Einschreibung ist nur bis zum Ende der 2. Veranstaltung möglich. Einschreibungen können auch noch bei der 2. Veranstaltung an den Serienkoordinator übergeben werden. |
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| 2.3 | Einschreibgebühr | |
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Mit der Einschreibung
wird eine Einschreibegebühr in Höhe von 50 € erhoben. Die
Einschreibegebühr ist per Scheck oder per Überweisung an den ADAC
Niedersachsen / Sachsen-Anhalt zu senden. Die Einschreibegebühr ist als Schutzgebühr zu verstehen und wird anläßlich der Siegerehrung des NAS-CUP an Fahrer, die in Wertung sind, im Rahmen der Fahrerförderung wieder ausgegeben. |
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| 2.4 | Gültigkeit der Einschreibung | |
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Eine Einschreibung wird gültig, wenn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einschreibeformular und die Einschreibegebühr dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt vorliegen. Der Serienbetreuer verschickt zur Bestätigung der Einschreibung dem eingeschriebenen Teilnehmer einen NAS-CUP-Fahrerausweis zu. |
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| 2.5 | Zugelassene Fahrzeugklassen | |
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Es werden nur die
Teilnehmer gewertet, die in einer der folgenden Fahrzeuggruppen an
den Start gehen: |
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| 2.6 | Ablehnung von Nennungen | |
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Zu den einzelnen Wertungsläufen abgegebene Nennungen von Fahrern, die sich zum NAS-CUP eingeschrieben haben, können vom Veranstalter, sofern diesem die Nennung und das Nenngeld fristgerecht vorliegen, nur mit vorheriger Zustimmung des Schiedsgerichts und sofern eine Sportstrafe durch den DMSB ausgesprochen wurde, abgelehnt werden. |
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| Art.
3 |
Wertung |
zur Übersicht | ||||
| 3.1 | Wertungsläufe | |||||
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Zum NAS-CUP 2002 werden die sechs benannten Veranstaltungen, gemäß dieser Ausschreibung, herangezogen. Wird ein NAS-CUP-Lauf vorzeitig abgebrochen, erfolgt eine Wertung für den NAS-CUP nur, wenn der Veranstalter eine Wertung erstellt. Die Verlegung einer in dieser Ausschreibung aufgeführten Veranstaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Schiedsgerichts. Bei Absage eines Wertungslaufes zum NAS-CUP wird kein Ersatzlauf benannt. |
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| 3.2 | Wertungspunkte | |||||
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Anhand der offiziellen Ergebnisliste des jeweiligen Veranstalters werden für die eingeschriebenen Fahrer auf Grund ihrer tatsächlichen Plazierung innerhalb ihrer Klasse Punkte nach folgender Formel vergeben:
Bruchteile werden hierbei bis 0,4 nach unten; ab 0,5 nach oben gerundet. Siehe hierzu auch die Wertungstabelle im Anhang zu dieser Ausschreibung. |
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| 3.3 | Sieger und Platzierungen | |||||
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Gewertet werden bei 6 durchgeführten Veranstaltungen die 5 besten, bei 5 durchgeführten Veranstaltungen die 4 besten und bei 4 durchgeführten Veranstaltungen die 3 besten Ergebnisse. Sieger des NAS-CUP 2002 ist derjenige Teilnehmer, der, gleichgültig in welcher Klasse er gestartet ist, aus der Addition der einzelnen Wertungspunkte die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Die nachfolgenden Plazierungen ergeben sich auf Grund der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge. Teilnehmer, die nicht mindestens 3 Veranstaltungen zum NAS-CUP 2002 gefahren sind, erhalten keine Plazierung und sind somit nicht in der Wertung. |
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| 3.4 | Punktgleichheit | |||||
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Sollten Teilnehmer bei der NAS-CUP-Wertung in der Addition der jeweiligen Wertungspunkte die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, entscheidet über die bessere Plazierung im Gesamtklassement, die größere Anzahl an Klassensiegen, danach die größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für die Teilnehmer gewerteten Veranstaltungen. |
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| 3.5 | Proteste und Berufungen | |||||
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Im Falle eines schwebenden Protestes oder einer Berufung zum Zeitpunkt der geplanten Siegerehrung wird die Siegerehrung bis zur Entscheidung des Protestes oder der Berufung ausgesetzt. Wird ein Teilnehmer vom DMSB-Sportgericht rechtskräftig zu einer Verwarnung oder Geldstrafe verurteilt, kann der Teilnehmer vom Schiedsgericht des NAS-CUP von der NAS-CUP-Wertung ausgeschlossen werden. Ein Teilnehmer, der vom DMSB-Sportgericht suspendiert wurde, wird von der NAS-CUP-Wertung ausgeschlossen. |
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| Art.
4 |
Siegerehrung,
Preise |
zur Übersicht | |||||||||||||||
| 3.1 | Siegerehrung | ||||||||||||||||
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Die Aushändigung der Pokale, Ehrenpreise und der Sportlerförderung an die Sieger und Plazierten erfolgt anläßlich der offiziellen Siegerehrung des NAS-CUP 2002 am Tag der letzten Prädikatveranstaltung unmittelbar nach vorliegen der Auswertung. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für alle Preisträger verbindlich. Preise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgesandt. |
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| 3.2 | Preise | ||||||||||||||||
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Im Rahmen der Gesamtwertung des
NAS-CUP 2002 erhalten die 10 Erstplazierten bei der offiziellen
Siegerehrung Pokale.
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| 3.3 | Sportlerförderung | ||||||||||||||||
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Im Rahmen des NAS-CUP 2002 erhalten die eingeschriebenen Fahrer entsprechend ihrer Plazierung im Gesamtklassement eine finanzielle Unterstützung. Hierzu wird ein Preisgeld (inkl. Rückzahlung Einschreibgebühr) von mindestens € 3.000,-- gemäß nachfolgender Staffelung ausgeschüttet:
Ab dem 11. Platz erhalten alle gewerteten Teilnehmer, eine Förderung in Höhe der Einschreibegebühr von € 50. Der Serienausschreiber behält sich vor, die Förderung im Laufe des Jahres nach seinen Möglichkeiten zu erhöhen. |
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| Art.
5 |
Besondere
Bestimmungen |
zur Übersicht |
| 5.1 | Auslegung der Ausschreibung | |
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Die Auslegung der Ausschreibung und evtl. Erläuterungen bzw. Ergänzungen obliegt dem Schiedsgericht, das sich aus den für den Automobilsport zuständigen Referenten der Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) zusammensetzt. Seine Entscheidungen sind endgültig. |
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| 5.2 | Grundlagen der Serie | |
Soweit in
dieser Ausschreibung nicht anders festgelegt, gelten folgende
Regelwerke in der jeweils neuesten Fassung als Grundlagen der Serie.
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| 5.3 | Haftungsverzicht | |
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Bewerber, Fahrer und Helfer verzichten gegenüber dem DMSB, den den DMSB bildenden Clubs, den einzelnen Veranstaltern und deren Beauftragten sowie gegenüber allen Personen, die mit der Organisation des NAS-CUP in Verbindung stehen, auf die Anrufung der ordentlichen Gerichte. Kein Bewerber oder Fahrer kann den einzelnen Veranstalter für etwaige Nachteile haftbar machen. Insbesondere ist der Ersatz oder Teilersatz finanzieller Aufwendungen bei Absage eines Prädikatslaufes oder des Norddeutschen ADAC-Slalom-Cups 2002 ausgeschlossen. Erklärungen von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung: Die Teilnehmer nehmen auf eigene
Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil-
und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von
ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird. |
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| 5.4 | Nichtdurchführung der Serie | |
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Der NAS-CUP wird unter folgenden Voraussetzungen nicht durchgeführt:
Im Falle einer Nichtdurchführung des NAS-CUP erhalten alle
eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zu 100 % erstattet. |
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| 5.4 | Genehmigung des DMSB | |
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Die Durchführung des Norddeutschen ADAC-Slalom-Cups wurde vom DMSB unter der Register-Nr. 468/2022 registriert und genehmigt. Allgemeiner Deutscher - Die Sportleiter der Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) - |
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