nascups.jpg (24134 Byte)

Ausschreibung
2002
 

nascups.jpg (24134 Byte)

 

Art. 1 Allgemeines zur Serie    zum Text
1.1 Serienausrichter, -titel
1.2 Serienbetreuung
1.3 Serienkoordinator
1.4 Offizielle Mitteilungen
Art. 2 Teilnehmer zum Text
2.1 Teilnahmeberechtigung
2.2 Einschreibung
2.3 Einschreibgebühr
2.4 Gültigkeit der Einschreibung
2.5 Zugelassene Fahrzeugklassen
2.6 Ablehnung von Nennungen
Art. 3 Wertung zum Text
3.1 Wertungsläufe
3.2 Wertungspunkte
3.3 Sieger und Platzierungen
3.4 Punktgleichheit
3.5 Proteste, Berufungen
Art. 4 Siegerehrung, Preisverleihung zum Text
4.1 Siegerehrung
4.2 Pokale und Preise
4.3 Sportlerförderung
Art. 5 Besondere Bestimmungen zum Text
5.1 Auslegung der Ausschreibung
5.2 Grundlagen der Serie
5.3 Haftungsverzicht
5.4 Nichtdurchführung der Serie
5.5 Genehmigung des DMSB
Anhang 1 Partner des NAS-CUP zu den Partnern
Anhang 2 Wertungstabelle zur Tabelle



Art. 1
Allgemeines zur Serie
zur Übersicht
1.1 Serienausrichter, -titel

Die sechs Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) schreiben für 2002 den Norddeutschen ADAC-Slalom-CUP (kurz NAS-CUP) aus.

1.2 Serienbetreuung

Die Federführung bezüglich der Abwicklung des NAS-CUP 2002 liegt beim ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.  zum Serienbetreuer

1.3 Serienkoordinator

Vom Serienausrichter wurde zur Unterstützung der Serienbetreuung Herr Eckehard Wolter zum Serienkoordinator berufen. Er steht den Teilnehmern, den Veranstaltern und den Vertretern der Industrie als Ansprechpartner in allen Belangen rund um den NAS-CUP zur Verfügung. zum Koordinator

1.4 Offizielle Mitteilungen

Neben dieser Ausschreibung werden offizielle Mitteilungen vom Serienbetreuer direkt verschickt bzw. per Aushang bei den einzelnen Wertungsläufen bekanntgegeben. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Publikation im Internet. www.NAS-CUP.de 




Art. 2
Teilnehmer
zur Übersicht
2.1 Teilnahmeberechtigung

Berechtigt zur Teilnahme am NAS-CUP 2002 sind alle  ADAC oder DMV-Mitglieder, die im Besitz einer für die Prädikatsveranstaltungen gültigen DMSB-Fahrerlizenz sind und sich für die Wertung zum NAS-CUP 2002 eingeschrieben haben.

2.2 Einschreibung

Um für den NAS-CUP 2002 gewertet zu werden, ist eine Einschreibung mittels des dieser Ausschreibung beigefügten Einschreibeformulars oder über Internet erforderlich. Ausschreibugnen und Einschreibeformulare sind auch bei der Serienbetreuung oder beim Serienkoordinator erhältlich. Eine Einschreibung ist nur bis zum Ende der 2. Veranstaltung möglich. Einschreibungen können auch noch bei der 2. Veranstaltung an den Serienkoordinator übergeben werden.

2.3 Einschreibgebühr

Mit der Einschreibung wird eine Einschreibegebühr in Höhe von 50 € erhoben. Die Einschreibegebühr ist per Scheck oder per Überweisung an den ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt zu senden. 
Bankverbindung: BLZ 250 502 99 Kreissparkasse Hannover
Kto.-Nr. 340 126 66
Stichwort: NAS-CUP 2002

Die Einschreibegebühr ist als Schutzgebühr zu verstehen und wird anläßlich der Siegerehrung des NAS-CUP an Fahrer, die in Wertung sind, im Rahmen der Fahrerförderung wieder ausgegeben.

2.4 Gültigkeit der Einschreibung

Eine Einschreibung wird gültig, wenn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einschreibeformular und die Einschreibegebühr dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt vorliegen. Der Serienbetreuer verschickt zur Bestätigung der Einschreibung dem eingeschriebenen Teilnehmer einen NAS-CUP-Fahrerausweis zu.

2.5 Zugelassene Fahrzeugklassen

Es werden nur die Teilnehmer gewertet, die in einer der folgenden Fahrzeuggruppen an den Start gehen: 
N (DN), H, F oder G 
In den einzelnen Gruppen werden die einzelnen Klassen gemäß des gültigen DMSB-Reglements ausgeschrieben. Eine eventuelle Zusammenlegung von Klassen erfolgt durch den Veranstalter des jeweiligen Wertungslaufes unter Beachtung des gültigen DMSB-Slalomreglements. Seitens des Serienausschreibers des NAS-CUP werden keine Klassen zusammengelegt oder getrennt.

2.6 Ablehnung von Nennungen

Zu den einzelnen Wertungsläufen abgegebene Nennungen von Fahrern, die sich zum NAS-CUP eingeschrieben haben, können vom Veranstalter, sofern diesem die Nennung und das Nenngeld fristgerecht vorliegen, nur mit vorheriger Zustimmung des Schiedsgerichts und sofern eine Sportstrafe durch den DMSB ausgesprochen wurde, abgelehnt werden.




Art. 3
Wertung
zur Übersicht
3.1 Wertungsläufe

Zum NAS-CUP 2002 werden die sechs benannten Veranstaltungen, gemäß dieser Ausschreibung, herangezogen. Wird ein NAS-CUP-Lauf vorzeitig abgebrochen, erfolgt eine Wertung für den NAS-CUP nur, wenn der Veranstalter eine Wertung erstellt. Die Verlegung einer in dieser Ausschreibung aufgeführten Veranstaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Schiedsgerichts. Bei Absage eines Wertungslaufes zum NAS-CUP wird kein Ersatzlauf benannt.

3.2 Wertungspunkte

Anhand der offiziellen Ergebnisliste des jeweiligen Veranstalters werden für die eingeschriebenen Fahrer auf Grund ihrer tatsächlichen Plazierung innerhalb ihrer Klasse Punkte nach folgender Formel vergeben:

Punkte=

Anzahl der Starter in der Klasse + 0,5 – Platz

x 1000

Anzahl der Starter in der Klasse

Bruchteile werden hierbei bis 0,4 nach unten; ab 0,5 nach oben gerundet. Siehe hierzu auch die Wertungstabelle im Anhang zu dieser Ausschreibung.

3.3 Sieger und Platzierungen

Gewertet werden bei 6 durchgeführten Veranstaltungen die 5 besten, bei 5 durchgeführten Veranstaltungen die 4 besten und bei 4 durchgeführten Veranstaltungen die 3 besten Ergebnisse. Sieger des NAS-CUP 2002 ist derjenige Teilnehmer, der, gleichgültig in welcher Klasse er gestartet ist, aus der Addition der einzelnen Wertungspunkte die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Die nachfolgenden Plazierungen ergeben sich auf Grund der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge. Teilnehmer, die nicht mindestens 3 Veranstaltungen zum NAS-CUP 2002 gefahren sind, erhalten keine Plazierung und sind somit nicht in der Wertung.

3.4 Punktgleichheit

Sollten Teilnehmer bei der NAS-CUP-Wertung in der Addition der jeweiligen Wertungspunkte die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, entscheidet über die bessere Plazierung im Gesamtklassement, die größere Anzahl an Klassensiegen, danach die größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für die Teilnehmer gewerteten Veranstaltungen.

3.5 Proteste und Berufungen

Im Falle eines schwebenden Protestes oder einer Berufung zum Zeitpunkt der geplanten Siegerehrung wird die Siegerehrung bis zur Entscheidung des Protestes oder der Berufung ausgesetzt. Wird ein Teilnehmer vom DMSB-Sportgericht rechtskräftig zu einer Verwarnung oder Geldstrafe verurteilt, kann der Teilnehmer vom Schiedsgericht des NAS-CUP von der NAS-CUP-Wertung ausgeschlossen werden. Ein Teilnehmer, der vom DMSB-Sportgericht suspendiert wurde, wird von der NAS-CUP-Wertung ausgeschlossen.




Art. 4
Siegerehrung, Preise
zur Übersicht
3.1 Siegerehrung

Die Aushändigung der Pokale, Ehrenpreise und der Sportlerförderung an die Sieger und Plazierten erfolgt anläßlich der offiziellen Siegerehrung des NAS-CUP 2002 am Tag der letzten Prädikatveranstaltung unmittelbar nach vorliegen der Auswertung. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für alle Preisträger verbindlich. Preise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgesandt.

3.2 Preise

Im Rahmen der Gesamtwertung des NAS-CUP 2002 erhalten die 10 Erstplazierten bei der offiziellen Siegerehrung Pokale.
Zusätzlich werden unter allen Teilnehmern, die den NAS-CUP 2002 in Wertung beenden und bei der Siegerehrung anwesend sind, Sachpreise verlost. Zur Zeit der Drucklegung dieser Ausschreibung stehen folgende Preise fest:

  • AVON Renndienst Crew Knüttel 
    Warengutscheine im Gesamtwert von € 1.000,--

  • Castrol RS-Motoröl im Gesamtwert von € 500,--
  • Gerent-Rennsporttechnik Warengutschein im Wert von € 300,--
  • VIBORG Reifencenter 
    Warengutscheine im Gesamtwert von € 250,--
  • ADAC Sonderprämien in Höhe von mind. € 1000,--

 

3.3 Sportlerförderung

Im Rahmen des NAS-CUP 2002 erhalten die eingeschriebenen Fahrer entsprechend ihrer Plazierung im Gesamtklassement eine finanzielle Unterstützung. Hierzu wird ein Preisgeld (inkl. Rückzahlung Einschreibgebühr) von mindestens € 3.000,-- gemäß nachfolgender Staffelung ausgeschüttet:

Platz 1 = € 750 Platz 6 = € 200
Platz 2 = € 500 Platz 7 = € 200
Platz 3 = € 350 Platz 8 = € 200
Platz 4 = € 300 Platz 9 = € 200
Platz 5 = € 250 Platz 10 = € 200

Ab dem 11. Platz erhalten alle gewerteten Teilnehmer, eine Förderung in Höhe der Einschreibegebühr von € 50. Der Serienausschreiber behält sich vor, die Förderung im Laufe des Jahres nach seinen Möglichkeiten zu erhöhen.




Art. 5
Besondere Bestimmungen
zur Übersicht
5.1 Auslegung der Ausschreibung

Die Auslegung der Ausschreibung und evtl. Erläuterungen bzw. Ergänzungen obliegt dem Schiedsgericht, das sich aus den für den Automobilsport zuständigen Referenten der Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) zusammensetzt. Seine Entscheidungen sind endgültig.

5.2 Grundlagen der Serie
Soweit in dieser Ausschreibung nicht anders festgelegt, gelten folgende Regelwerke in der jeweils neuesten Fassung als Grundlagen der Serie.
  • Internationales Sportgesetz 
  • Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB
  • DMSB-Slalom-Regelwerk
  • DMSB-Veranstaltungsregelwerk
  • DMSB-Umweltrichtlinien
  • DMSB-Doopingbestimmungen
  • vorliegende Ausschreibung mit Änderungen und Ergänzungen
  • Veranstalter-Ausschreibungen mit Änderungen und Ergänzungen
5.3 Haftungsverzicht

Bewerber, Fahrer und Helfer verzichten gegenüber dem DMSB, den den DMSB bildenden Clubs, den einzelnen Veranstaltern und deren Beauftragten sowie gegenüber allen Personen, die mit der Organisation des NAS-CUP in Verbindung stehen, auf die Anrufung der ordentlichen Gerichte. Kein Bewerber oder Fahrer kann den einzelnen Veranstalter für etwaige Nachteile haftbar machen. Insbesondere ist der Ersatz oder Teilersatz finanzieller Aufwendungen bei Absage eines Prädikatslaufes oder des Norddeutschen ADAC-Slalom-Cups 2002 ausgeschlossen.

Erklärungen von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung:

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Regionalclubs/-Gaue, den Promotor/Serienorganisator, die Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor !) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Slalomwettbewerben (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt, Rennleiter, Sportkommissare).
Mit Abgabe der Einschreibung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

5.4 Nichtdurchführung der Serie

Der NAS-CUP wird unter folgenden Voraussetzungen nicht durchgeführt:

  • Es schreiben sich weniger als 15 Teilnehmer zur Serie ein oder
  • es werden weniger als 4 Prädikatsveranstaltungen durchgeführt.

Im Falle einer Nichtdurchführung des NAS-CUP erhalten alle eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zu 100 % erstattet.
Ein Anspruch auf eventuell angefallene Zinsen besteht nicht.

5.4 Genehmigung des DMSB

Die Durchführung des Norddeutschen ADAC-Slalom-Cups wurde vom DMSB unter der Register-Nr. 468/2022 registriert und genehmigt.

Allgemeiner Deutscher
Automobil-Club e.V

- Die Sportleiter der Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue) -